BF 17

Wie erlangt man den Führerschein mit 17 ?

  • Mit 16 ½  ist es möglich sich für die Klasse B oder BE anzumelden.
  • Es muss ein Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt gestellt werden.
  • Die Erziehungsberechtigen müssen zustimmen.
  • Benennung mindestens einer Begleitperson

Besondere Auflagen für den Begleiter

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Namentlich benannt (behördlich überprüft)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

Für Fahrer und Begleiter gelten die gesetzlichen Promillegrenzen!!

Frühestens drei Monate vor erreichen des 17. Lebensjahr, kann die theoretische und 1 Monat vor dem 17.Lebensjahr die praktische Prüfung absolviert werden.

Bei bestandener Prüfung und erreichen des 17. Lebensjahr erhält man eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Diese Bescheinigung berechtigt in Deutschland mit eingetragener Begleitperson zum Fahren!!

© Copyright - Fahrschule Schomaker GmbH