Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zG von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zG von nicht bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zG der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Das sind die rechtlichen Bestimmungen!!
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an UNS!!


