Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klassen B,C oder C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ( ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen ); bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Nur Praktische Prüfung !!!

Das sind die rechtlichen Bestimmungen!!

Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an UNS!!

Voraussetzung

Klasse E in Verbindung mit B,C,C1
Mindestalter: 18

Beinhaltet:

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