Klasse L+T
Klasse L:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurföderzeuge jeweils mit einer durch die bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Nur Theorieprüfung !!!
Klasse T:
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger). - Beinhaltet:M,S,L
Das sind die rechtlichen Bestimmungen!!
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an UNS!!

