Klasse L+T

Klasse L:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
    32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurföderzeuge jeweils mit einer durch die bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Nur Theorieprüfung !!!

Klasse T:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
    40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
  • Beinhaltet:M,S,L

 

Das sind die rechtlichen Bestimmungen!!


Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an UNS!!

 

 

Voraussetzung

Mindestalter: 16/18
(mit Erlaubnis der Eltern)

Beinhaltet:

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