Wichtig !!! Neu !!!!

 

Alle gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) oder 09.09.2009 (Güterverkehr) erwerben, müssen sich weiterbilden. Diese Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Stunden a 60 Minuten und ist in einem Abstand von
5 Jahren zu wiederholen.!! Die Weiterbildung wird mit der Schlüsselzahl 95 im Scheckkartenführerschein dokumentiert!

Es besteht jedoch die Möglichkeit die Weiterbildung etwas später durchzuführen, wenn als Gültigkeitsdatum in der Fahrerlaubnis ein Datum nach dem 10.09.2013 (Personenverkehr 10.09.2014) bzw. 09.09.2015 (Güterverkehr 09.09.2016) eingetragen ist. Dieser Gleichlauf (Ablaufdaten + Befähigungsnachweis) ist kostengünstiger !

Alle "LKW-Fahrer" die ihren Führerschein vor den oben genannten Daten erwerben bzw. bereits besitzen fallen unter die Besitzstandsregel ! Der Befähigungsnachweis muß erst ab dem 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2014 (Güterverkehr) mitgeführt werden.

Wichtig !!!

Eine Aufteilung der Weiterbildung innerhalb der 5 Jahresfrist (pro Jahr 1 Tag = 7 Stunden) ist möglich !

Damit die Fahrer und Fahrerinnen zum Ablaufdatum nicht fünf Tage am Stück zur Weiterbildung müssen (wirtschaftlich ungünstig) können Sie am besten ab 2008 bzw. 2009 mit einer Tagesweiterbildung  beginnen, damit Sie zum 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2014 (Güterverkehr) den Befähigungsnachweis vorlegen können !

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