Kl. B196 (Fahrerschulung)
Voraussetzung
- Mindestens 25 Jahre
- 5 Jahre durchgängiger Besitz eines Führerscheins der Klasse B
Nötiger Unterricht
- 10 Fahrstunden á 45 Min.
- 4 x 90 Min. Theorieunterricht
Klasse A2 – tiefergelegt
Voraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Es sind zwei Motorräder vorhanden, eines davon mit tieferer Sitzbank und tiefer gelegtem Fahrwerk für kleine Personen
Klasse A – tiefergelegt
Voraussetzungen
- Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A und 21 Jahre, wenn nur Trikes gefahren werden
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