ÜBERSICHT: FÜHRERSCHEINKLASSEN

ZWEIRÄDER

Ausbildung zur Prüfbescheinigung
Mofas kann man bereits mit 15 Jahren fahren.

Was darf mit der Prüfbescheinigung gefahren werden?

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

 

Die Theorieausbildung

6 Lektionen Grundstoff

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Grundausbildung 90 min.

Zur Antragstellung beim TÜV benötigen wir folgende Unterlagen:

Biometrisches Passbild und Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung. Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)

Ausbildung zu Führerscheinklasse AM
Mopeds und Roller der Klasse AM kann man bereits mit 15 Jahren fahren.

​Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM mit 14,5 Jahren beginnen.

Was darf mit der Klasse AM gefahren werden?

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt. Sie sind in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Bei einer Erweiterung (Führerschein mit Fahrerlaubnisklasse vorhanden) sind nur 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse AM bedeutet dies:

    • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
    • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Erste-Hilfe
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Ausbildung zu Führerscheinklasse A1
„Kleine“ Motorräder der Klasse A1 kann man bereits mit 16 Jahren fahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an bzw. der Grundstein für die Motorrad-Stufenausbildung ist gelegt.

​Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15,5 Jahren starten. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.

Was darf mit der Klasse A1 gefahren werden?

Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt. Sie sind in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Bei einer Erweiterung (Führerschein mit Fahrerlaubnisklasse vorhanden) sind nur 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A1 bedeutet dies:

    • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
    • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Die 12 Lektionen teilen sich wie folgt auf (jeweils 45 Minuten):
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Erste-Hilfe
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
    • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zusätzliche Information

Der Führerschein wird beim Ersterwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM eingeschlossen

Das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung für die Klasse A2 ermöglicht es dir, „mittelschwere“ Krafträder und „mittelschwere“ Zweiräder (auch mit Beiwagen) zu führen.

Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.

Was darf mit der Klasse A2 gefahren werden?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt. Sie sind in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Bei einer Erweiterung (Führerschein mit Fahrerlaubnisklasse vorhanden) sind nur 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A2 bedeutet dies:

    • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
    • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
    • Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A1 länger als zwei Jahre besitzt, musst du keinen Theorieunterricht absolvieren.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Erste-Hilfe
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
    • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zusätzliche Information

Der Führerschein wird beim Ersterwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM und A1 eingeschlossen

Motorrad-Ausbildung in der Führerscheinklasse A
Du willst „schwere“ Krafträder fahren? Die Führerscheinklasse A ist genau das richtig für dich!
Mit der Führerscheinklasse A darfst du alle zwei- und dreirädrige Krafträder unabhängig von Leistung und Gewicht fahren – ohne Einschränkungen.

Wenn du die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A erstmalig erwirbst, musst du mindestens 23,5 Jahre alt sein. Das heißt: Genau 6 Monate vor deinem 24. Geburtstag darfst du mit deiner Ausbildung anfangen. Die theoretische Prüfung kannst du dann 3, die praktische – 1 Monat vor deinem 24. Geburtstag ablegen.

Bist du schon mindestens 2 Jahre in Besitz des Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A2, so darfst du deine Fahrausbildung schon mit 19,5 Jahren starten. (Stufenausbildung).

Was darf mit der Klasse A gefahren werden?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt. Sie sind in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Bei einer Erweiterung (Führerschein mit Fahrerlaubnisklasse vorhanden) sind nur 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A bedeutet dies:

    • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
    • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
    • Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du keinen Theorieunterricht absolvieren.
    • Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen. (Stufenausbildung).

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
    bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Information

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.

Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125 ccm) fahren.

Vorraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
  • Ausbildung in der Fahrschule

Ausbildung

  • Theorieausbildung: 2 x
  • Motorradunterricht (jeweils 180 Minuten)
  • Praxisausbildung: 5 x Praxisunterricht (jeweils 90 Minuten / also 10 Fahrstunden zu 45 Minuten)
  • Prüfung: keine Theorie oder Praxisprüfung

PKWs

Ausbildung zu Führerscheinklasse B

Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B darf mit 17,5 Jahren begonnen werden.
3 Monate vor dem 18. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Einen Monat vor dem Geburtstag die praktische Prüfung.

Was darf mit der Klasse B gefahren werden bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Die Theorieausbildung

Es müssen besucht werden:

  • 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Die 12 Lektionen teilen sich wie folgt auf (jeweils 45 Minuten):
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Erste-Hilfe
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
    • BF17-Antrag, in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Führerscheinklasse BE
Durch das E erkennbar, ist die Fahrerlaubnisklasse BE eine Anhängerklasse für PKW bis 3,5 t. Mit 1,5 Jahren darfst Du mit der Ausbildung beginnen, also 6 Monate vor deinem Geburtstag. 3 Monate vor dem 18. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden und einen Monat zuvor die praktische Prüfung.

Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17), diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.

Was darf mit der Klasse BE gefahren werden bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Die Theorieausbildung

Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich, lediglich eine praktische Ausbildung / Prüfung muss absolviert werden.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Die 5 Lektionen teilen sich wie folgt auf (jeweils 45 Minuten):
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
    • BF17-Antrag, in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich um eine Schlüsselzahl als Zusatzeintrag im Führerschein. In der Spalte Nr. 12 auf dem EU-Führerschein wird sie notiert und gilt somit als Erweiterung in der gesamten EU.

Durch die Erweiterung ist es möglich einen Wohnwagen, das Pferd im Anhänger oder das Motorrad im Motorradanhänger zu transportieren. Diese Gespanne dürfen in den seltensten Fällen mit der reinen Fahrerlaubnis B gefahren werden.
Danke der Schlüsselzahl B96 muss hierfür nicht extra die Klasse BE inkl. praktischer Prüfung erworben werden.

Die maximal zulässige Gesamtmasse wird durch die Schlüsselzahl B96 erhöht, dadurch ist sie die perfekte Alternative zum klassischen Anhängerführerschein (BE) ist.

Durch die Erweiterung ist es Autofahrern gestattet Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Das Gespann erhöht sich somit auf maximal 4.250 kg.

Bei schweren SUV oder Vans ist allerdings eine Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts zu erwarten. In diesem Fall reicht die Erweiterung nicht mehr aus und die Fahrerlaubnisklasse BE wird benötigt.

Der Vorteil gegenüber dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE:

Es wird keine theoretische oder praktische Prüfung und auch keine umfangreiche Fahrschulausbildung benötigt.
Für die Erweiterung ist lediglich eine Fahrerschulung notwendig. Laut Anlage 7a dauert die Schulung mindestens sieben Stunden und setzt sich aus 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktischer Übungen im öffentlichen Straßenverkehr zusammen.

Der Fahrlehrer bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung. Durch die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein vermerkt.

​Zum Erwerb der Schlüsselzahl B96 ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.

Was darf mit der Klasse B96 gefahren werden bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch darf die zulässige Gesamtmaße der Kombination nicht mehr als 4250 kg betragen
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Du willst Automatik UND Schaltwagen fahren oder kannst dich nicht zwischen Schalter und Automatik entscheiden? Dann ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 genau das Richtige für dich!

Die neue Automatikregelung „B 197“
Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 197

Um die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung zu kombinieren, müssen mindestens 10 Std. auf einem Schaltwagen gefahren und durch eine fahrschulinterne Testfahrt bescheinigt werden. Dadurch darfst du nach deiner Fahrprüfung sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren – ohne Einschränkung.

Aufhebung einer Automatikbeschränkung:

Wenn du deine Fahrprüfung vor dem 01.04.2021 auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast, steht in deinem Führerschein die Schlüsselzahl 78. Somit darfst du nur Automatik- und kein Schaltfahrzeug fahren. Wenn du das ändern willst, kannst du bei uns die Schulung „Schlüsselzahl B197“ machen. Dabei werden mindestens 10 Std. auf einem Schaltwagen gefahren und durch eine fahrschulinterne, erfolgreich durchgeführte Testfahrt für die Fahrerlaubnisbehörde bescheinigt. Fertig! Ab jetzt darfst du beide Fahrzeug-Varianten fahren.

Die Theorieausbildung

Es müssen besucht werden:

  • 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Die 12 Lektionen teilen sich wie folgt auf (jeweils 45 Minuten):
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Erste-Hilfe
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
    • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Der Automatikführerschein ist eine interessante Alternative zum herkömmlichen Autoführerschein. Nach dem Ende der Ausbildung erhältst Du einen Klasse B Führerschein mit der Schlüsselzahl 78.

Dieser Führerschein wird in jüngster Zeit immer interessanter. Das liegt unter anderem an der aufkommenden Elektromobilität. Die bisher angebotenen Elektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Automatik.

Die Theorieausbildung

Es müssen besucht werden:

  • 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Der Gesetzgeber regelt nicht die Anzahl der Übungsstunden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Eine entscheidende Rolle spielt hier deine individuelle Fähigkeit.

Die Sonderfahrten beginnen, sobald du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass du reif für den schnelleren Verkehr bist.

Die 12 Lektionen teilen sich wie folgt auf (jeweils 45 Minuten):
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Erste-Hilfe
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
    • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

BEGLEITENDES FAHREN MIT 17 – BF 17

Mit Einführung des BF 17 wurde das Mindestalter für den Führerschein- erwerb der Klasse B und BE auf 17 Jahre gesenkt.

Und so funktioniert es:
Eine Anmeldung ist ab 16,5 Jahren mit Zustimmung deiner Erziehungs- berechtigten möglich. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung und erreichen des 17. Lebensjahres wird eine BF-17-Bescheinigung ausgestellt. Diese berechtigt Dich zum Fahren in Begleitung. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, jedoch müssen bei der Wahl einige Punkte beachtet werden.
· Mindestens 30 Jahre
· Seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
· Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg

Ab dem 18. Lebensjahr darfst Du dann alleine fahren. Du hast nun unaufgefordert drei Monate Zeit die BF-17-Bescheinigung beim zuständigen Amt in einen Kartenführerschein umzutauschen.

Benötigte Unterlagen (Fahrschüler)
· Führerscheinantrag
· Passbild
· Erste Hilfe Schein
· Sehtest

Benötigte Unterlagen (Begleitperson)
· Anlage 1-3 (PDF-Datei)
· Führerscheinkopie